Der Elternrat
In den Klassenstufen 5, 7 und 9 wird ein Elternrat für die Dauer von 2 Jahren gewählt.
Der Elternrat ist Teil des lebendigen, sozialen Miteinanders von Schülern, Lehrern und Eltern.
Die Klassenelternvertreter werden zu Klassen-, Fach- und Gesamtkonferenzen eingeladen und sind stimmberechtigte Teilnehmer bei der Beschlussfassung von schulischen Entscheidungen.
Der Elternrat kann durch die Präsenz der Elternvertreter aller Klassen die aktuellen Themen der Schule und der einzelnen Klassen zeitnah aufgreifen, Aktionen unterstützen und Elternhäuser zur Beteiligung am Schulleben motivieren.
Der Elternrat kann Probleme unvoreingenommen diskutieren und "als Lotse" im Bedarfsfall weiterleiten.
Der Schulelternrat ist die Versammlung der Vorsitzenden der Klassenelternvertretungen. Er kann mehrfach im Jahr zu Sitzungen zusammengerufen werden, um aktuelle klassenübergreifende Belange zu erörtern.
Er vertritt die Elternschaft der Schule im Rahmen der Gremienarbeit auf Kommunal- und Landesebene (Kreiselternrat, Stadtelternrat).
Klassensprecher & Schülerrat
Jede Klasse wählt aus ihrer Mitte eine Klassensprecherin oder einen Klassensprecher und eine stellvertretende Klassensprecherin bzw. einen stellvertretenden Klassensprecher. Jede Schülerin und jeder Schüler der Klasse kann sich als Kandidat aufstellen lassen und darf eine Stimme abgeben.
Die Kandidatin bzw. der Kandidat mit den meisten Stimmen übernimmt die Funktion des Klassensprechers. Die Funktion der stellvertretenden Klassensprecherin oder des stellvertretenden Klassensprechers übernimmt die Kandidatin oder der Kandidat mit den zweitmeisten Stimmen ist stellvertretender Klassensprecher. Bei Stimmgleichheit entscheidet eine Stichwahl.
Beide Klassensprecher bzw. Klassensprecherinnen sind automatisch in der Schülervertretung. Sie sind bei Schülerratssitzungen stimmberechtigt und dürfen somit auch auf jeden Fall den Schülersprecher wählen.
Die Schülervertreter der Klasse werden zu Klassen-, Fach- und Gesamtkonferenzen eingeladen und sind stimmberechtigte Teilnehmer bei der Beschlussfassung von schulischen Entscheidungen.
Die Klassensprecherin/Der Klassensprecher ...
- vertritt die Interessen der Schülerinnen und Schüler der Klasse
- wählt als Vertreterin/Vertreter der Klasse die Schülersprecherin bzw. den Schülersprecher
- gibt Anregungen, Vorschläge, Wünsche oder auch Beschwerden einzelner Schülerinnen/Schüler oder der ganzen Klasse an Lehrer, Schulleitung oder Elternvertreter weiter
- unterstützt einzelne Schülerinnen/Schüler in der Wahrnehmung ihrer Rechte
- leitet Diskussionen in der Klasse und sorgt dafür, dass Beschlüsse auch umgesetzt werden
- ist Mitglied der Schülervertretung der Schule
- nimmt an Sitzungen des Schülerrats teil und informiert die Klasse darüber
- kann zum Elternabend eingeladen werden
Die Klassensprecherin/Der Klassensprecher sollte ...
- frei sprechen und gut argumentieren können
- bereit sein, sich für die Klasse zu engagieren
- Probleme erkennen und formulieren können
- unparteiisch sein
- Interesse an der Klassengemeinschaft haben
- kompromissbereit sein