Informationen

Das Schulamt des Salzlandkreises wird regelmäßig über unsere Beginn- und Endezeiten informiert, und versucht diese, in den Busfahrzeiten zu berücksichtigen.

Auf der Basis der aktuellen Unterrichtszeiten nutzen die Schüler nachfolgende Abfahrtszeiten:

Schulaushang Abfahrtzeiten

Die aktuellen Busfahrzeiten entnehmen Sie bitte den Seiten der Kreisverkehrsgesellschaft des Salzlandkreises.

Relevante Linie: L111

Grundsätzlich kann jeder Sorgeberechtigte für die Beförderung zur Schule einen Antrag auf Ausstellung eines Schülerfahrausweises bzw. auf Fahrkostenerstattung stellen.

Der Antrag wird von der Schule gegengezeichnet und von den Eltern beim Schulamt eingereicht.

Das Schulamt entscheidet über den Antrag und informiert die Eltern schriftlich.

Alle Antragsformulare finden Sie auf den Seiten des Salzlandkreises (www.salzlandkreis.de), im Abschnitt Formulare, Fachdienst 41.

Wird dem Antrag auf Ausstellung eines Schülerfahrausweises stattgegeben, erhält die Schule von der KVG die Schülerfahrausweises und gibt diese an die Schüler aus.

Bei Genehmigung der Übernahme der Fahrtkosten müssen Eltern fortlaufend selbstständig die Fahrtkosten nachweisen. Dazu nutzen Eltern den Antrag auf Fahrtkostenabrechnung im Rahmen der Schülerbeförderung. Die Schule bestätigt die Angaben zur Schülerbeförderung mit Stempel und Unterschrift.

Sofern für schulische Praktika eine Schülerbeförderung notwendig ist, kann auch für diesen Zeitraum ein entsprechender Antrag gestellt werden.

Sie benötigen folgende Dokumente:

  • Antrag auf Ausstellung eines Schülerfahrausweises
  • Antrag auf Übernahme Fahrkosten
  • Antrag auf Fahrtkostenabrechnung Schülerbeförderung
  • Fahrtkostenabrechnung Schülerbetriebspraktikum

Verlust des Schülerfahrausweises

Ein Merkblatt zum Verlust des Schülerfahrausweises finden Sie ebenfalls auf den Seiten des Salzlandkreises, Abschnitt Formulare, Fachdienst 41.

Den Verlust des Schülerfahrausweises meldet der Schüler / die Schülerin im Schulsekretariat und erhält dort einen Fahrtberechtigungsschein mit der Gültigkeit von zehn hintereinanderfolgenden Tagen.

Während dieser Zeit ist auf Antrag des Erziehungsberechtigungen oder des Schülers bei der Kreisverkehrsgesellschaft Bernburg KVG mbH ein neuer Schülerfahrausweis zu erwerben.

Der neu ausgestellte Schülerfahrausweis wird im Austausch gegen den Fahrtberechtigungsschein und gegen eine Gebühr erworben.

Kreisverkehrsgesellschaft KVG mbH
Altenburger Chaussee 1
06406 Bernburg

Geschäftszeiten: Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Telefon: 03471 3569-0